Argumente

Das heute geltende öffentliche Beschaffungswesen hat versagt. Der Preis als faktisch einziges Zuschlagskriterium hat branchenübergreifend zu einem ruinösen Preiskampf geführt. Deshalb nehmen immer weniger Unternehmungen an öffentlichen Ausschreibungen teil. Mit gravierenden Folgen besonders bei intellektuellen Dienstleistungen: Es wird immer seltener in innovative Lösungen investiert. Ortsunabhängige Leistungen werden ins günstigere Ausland verlagert, wodurch die inländische Nachwuchskette gefährdet wird und sowohl Wissen als auch Wertschöpfung verloren gehen.

 

JA zur Harmonisierung! Grosse Abweichungen in den Vergabeverfahren erschweren heute den Marktzugang von ortsfremden Anbietern und wirken wettbewerbshemmend.

JA zu höheren Schwellenwerten! Offene Verfahren verursachen hohe Kosten für Anbieter und Vergabebehörden. Zu tiefe Schwellenwerte lassen dort Mehrkosten entstehen, wo diese durch die Beschaffungssumme nicht gerechtfertigt sind.

NEIN zur Diskriminierung intellektueller Dienstleistungen! Innovation ist der Motor intellektueller Dienstleistungen und führt gerade deshalb zu Wertschöpfungsgewinnen. Das Vergaberecht muss diese Besonderheit stärker berücksichtigen.

JA zu Innovation! Eine zu starke Preisgewichtung verhindert, dass Anbieter innovative Lösungen offerieren. Bei intellektuellen Dienstleistungen soll deshalb auf das Zuschlagskriterium des Preises verzichtet werden können.

NEIN zu reinem Preiswettbewerb! Die heute geltende Mindestgewichtung des Preises fördert die Eingabe von Dumpingangeboten bei intellektuellen Dienstleistungen. Tiefstangebote müssen deshalb vom Vergabeprozess ausgeschlossen werden können.

JA zu alternativen Vergabemethoden! Obwohl vom Preis losgelöste, qualitätsbetonende Verfahren im Einklang mit dem WTO-GPA-Abkommen stehen, erschwert das geltende Vergaberecht der Schweiz deren Anwendung.